Allgemeine Geschäftsbedingungen der eggheads GmbH

Stand: 28.10.2021 

Präambel

Die medienneutrale Verwaltung von Produkten und die Anreicherung von Produktinformationen sowie die Verwaltung sämtlicher Medien sind das Fundament einer digitalen Strategie. eggheads Suite als Product Information Management Standardsystemlösung (PIM) von eggheads stellt die Datendrehscheibe dar, mit welcher Produktinformationen im richtigen Kontext (Content in Abhängigkeit von Kontext) kanalspezifisch bereitgestellt werden.

Allgemeiner Teil

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Hinblick auf die elektronische Bereitstellung bzw. Nutzung der eggheads Suite im Rahmen der gebuchten Module, Mandanten, User und Sprachen durch die Kundin sowie die regelmäßigen Upgrades der eggheads Suite im Rahmen der gebuchten Module, Mandanten, User und Sprachen.

(2) Darüber hinaus regelt dieser Vertrag die Bedingungen für die Beauftragung von Dienstleistungen der Kundin, bei denen eggheads Hilfestellung bei Installation, Anwendung oder sonstigen Benutzung der eggheads Suite anbietet.

(3) Geschäftsbedingungen der Kundin oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn eggheads ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn eggheads auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen der Kundin oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Die von eggheads erstellte Standardsoftware inklusive der jeweils durch die Kundin gebuchten Module, Mandanten, User und Sprachen werden im Folgenden „eggheads Suite“ genannt.

(2) Die „Laufzeit“ beschreibt den Zeitraum, in dem die Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien besteht. Mit der Beendigung der Nutzungsvereinbarung endet die Vertragslaufzeit.

(3) Die Zusammenarbeit der Parteien wird im Folgenden als „Projekt“ bezeichnet.

(4) Als „Supportdienstleistungen“ werden sämtliche Dienstleistungen bezeichnet, bei denen eggheads einem Key-User der Kundin Hilfestellungen zur Installation, Anwendung oder sonstigen Benutzung der eggheads Suite gibt.

(5) Das „Helpcenter“ ist das Ticketsystem von eggheads zur Meldung von Softwarefehlern und ausschließlich online über die Adresse „helpcenter.eggheads.de“ zu erreichen.

(6) Ein „Mandant“ im Sinne dieser Nutzungsbedingungen ist eine einmalige Installation in einem eigenen Hardwaresystem oder in einer virtuellen Umgebung. Mit der Kundin verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG gelten als Mandant, sofern folgende Bedingungen nicht eintreffen. Jede weitere Installation, mit Ausnahme der Installation für ein Testsystem, stellt einen weiteren Mandanten dar. Von einem Mandanten nicht umfasst sind Installationen, in denen eine weitere Datenbankinstanz betrieben wird. Bei einer Gruppe eigenständiger Unternehmen, die sich zu einem gemeinsamen Tätigkeitsfeld (Verband, Genossenschaft, etc.) zusammengeschlossen haben, ist jedes Mitglied ein Mandant.

(7) „User“ sind auf eine bestimmte natürliche Person eingerichtete Konten, die berechtigt sind, die eggheads Suite zu nutzen. Dazu treten die nachstehenden User mit Sonderberechtigungen:

a. „Projektmanagement-Tool-User“ sind zu Nutzung des Projektmanagement-Tools im Wege der Einführungsphase der eggheads Suite berechtigt.
b. „Key-User“ sind User, die darüber hinaus berechtigt sind, Supportdienstleistungen zu beauftragen.

(8) Ein „Upgrade“ ist die Entwicklung einer neuen Version der eggheads Suite, die gegenüber dem vorherigen Softwarestand erweiterte Funktionalitäten oder verbesserte Bedienfreundlichkeit enthält. Enthalten sind:

a. Die Zurverfügungstellung von Major und Minorreleases durch elektronischen Abruf durch die Kundin;
b. Änderungen der Benutzeroberfläche.

Von einem „Upgrade“ nicht umfasst sind insbesondere:

a. Installationsdienstleistungen;
b. Patches;
c. Skriptanpassungen bei Überspringen eines Majorreleases;
d. Garantie oder Zusicherung der Lauffähigkeit, soweit die eggheads Systemvoraussetzungen des Releases nicht erfüllt sind (Hardware und Drittsysteme);
e. Leistungen in Bezug auf den Betrieb der Vertragssoftware;
f. Leistung bei Eingriff in den Quellcode durch die Kundin.

(9) Die Beseitigung von Softwarefehlern erfolgt durch „Patches“, nicht aber außerhalb der eggheads Geschäftszeiten und nur für das letzte freigegebene Release oder des gültigen LongTerm-Supported (LTS) Release.

(10) „Drittanbietersoftware“ ist jedes Computerprogramm, Modul, Add-On, Datenbank oder sonstige Software, die für einen bestimmten Zweck von einem anderen Unternehmen als eggheads geliefert oder entwickelt wird. Bei dieser separat lizenzierten Software, die im Zusammenspiel mit der Vertragssoftware verwendet wird, handelt es sich z.B. um Betriebssysteme, verwendete Libraries, Eclipse, Keycloak, Messenger- & Protokollsysteme sowie Shopsysteme, ERP-Systeme, DTP-Systeme, TMS-Systeme, aber auch Datenbank-Systeme.

§ 3 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Ein Vertrag mit eggheads beginnt mit Unterzeichnung der Vertragsteile und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

(2) Der Vertrag ist dann für beide Vertragsparteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende, aber nicht vor dem Ablauf von 12 Monaten, ordentlich kündbar.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4 Haftung

(1) Die Haftung von eggheads auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbes. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Herstellung der Software, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 4 eingeschränkt.

(2) eggheads haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist insbesondere die Einräumung der Nutzungsrechte im Hinblick auf die eggheads Suite, deren Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die die Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit der Software mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die der Kundin die vertragsgemäße Verwendung der eggheads Suite ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit eggheads nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die eggheads bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der eggheads Suite sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Software im Sinne dieser Vereinbarung typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von eggheads für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 100.000,00 € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von eggheads.

(6) Soweit eggheads technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) eggheads haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

(8) Die Haftung von eggheads für Drittanbietersoftware ist ausgeschlossen, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von eggheads sind.

(9) Die Einschränkungen dieses § 4 gelten nicht für die Haftung von eggheads wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 5 Weisungsrecht, Hinzuziehung Dritter

(1) Die Mitarbeiter von eggheads unterstehen ausschließliche dem Weisungsrecht und der Aufsicht von eggheads. Ein etwaig bestehendes Hausrecht der Kundin bleibt unberührt.

(2) eggheads ist berechtigt, ohne vorherige Zustimmung der Kundin, Vertragspflichten auf Dritte zu übertragen.

§ 6 Kommunikation

(1) Beide Parteien benennen in Anlage 1 dieser Vereinbarung eine verantwortliche Person, die für den jeweils anderen Vertragsteil als Ansprechpartner dient und allgemeine Kontaktdaten. Die Parteien werden die verantwortliche Person nur austauschen, soweit dies erforderlich ist.

(2) Die verantwortliche Person ist zur Entgegennahme und zur Abgabe sämtlicher Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag befugt.

§ 7 Rechnungslegung, Fälligkeit

(1) Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch an die von der Kundin gegenüber eggheads in Anlage 1 bekanntgegebene E-Mail-Adresse.

(2) Die in Rechnung gestellten Leistungen sind binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig und in voller Höhe auf das angegebene Bankkonto von eggheads zu überweisen, soweit die Parteien nicht eine andere Fälligkeit vereinbart haben. Ist der Betrag nicht innerhalb dieser Frist auf dem Konto von eggheads eingegangen, gerät die Kundin ohne weitere Mahnung in Verzug.

(3) Sämtliche Preise, Entgelte oder sonstigen Preisangaben verstehen sich netto, also exklusive der ggf. anfallenden Umsatzsteuer.

Nutzung der eggheads Suite

§ 8 Produktbeschreibung

(1) Die eggheads Suite ist eine Product Information Management Standardsystemlösung und besteht aus den von der Kundin gebuchten Modulen, Mandanten, Usern und Sprachen. Die Inhalte, mit denen die eggheads Suite befüllt werden kann, sind nicht Leistungsgegenstand.

(2) Die jeweilige Produktbeschreibung der Module ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Aufstellung der Module.

(3) Die Anwenderdokumentation zur eggheads Suite wird ausschließlich online über das Portal help.eggheads.net zur Verfügung gestellt.

§ 9 Nutzungszweck

Die eggheads Suite dient der Verwaltung, Anreicherung, Bereitstellung und dem Export von Produktdaten inklusive Assets.

§ 10 Erstinstallation

(1) Die erste Installation der eggheads Suite wird von eggheads durchgeführt, um zu gewährleisten, dass spätere Upgrades lauffähig sind. Die Installation erfolgt auf einem durch die Kundin spezifisch zu benennenden Mandanten in einem eigenen Hardwaresystem oder in einer virtuellen Umgebung. Bei weiteren Mandanten wird eggheads ebenfalls die Erstinstallation durchführen.

(2) Die Kundin ist zur Mitwirkung im Hinblick auf die Erstinstallation, insbesondere durch Bereitstellung der notwendigen Ressourcen und des Installationssystems sowie der Gewährung des Zugangs zu diesem verpflichtet. Im Falle einer Verletzung dieser Mitwirkungspflicht, ist eggheads zur Leistungsverweigerung berechtigt, bis die Kundin ihrer Mitwirkungspflicht nachkommt.

(3) Das Hardwaresystem im Sinne des Absatzes (1) soll sich in Deutschland, jedenfalls innerhalb der Europäischen Union befinden.

§ 11 Drittanbietersoftware

Für eingesetzte Drittanbietersoftware gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Drittanbieters.

§ 12 Upgrades

(1) eggheads entwickelt die eggheads Suite laufend fort. In diesem Zusammenhang wird eggheads Upgrades auf elektronischem Wege zur Installation bereitstellen. Bei einem Upgrade wird eggheads die Kundin darauf hinweisen, welche Neuerungen sich aus dem Upgrade ergeben.

(2) Bei Upgrades sind die Mängelgewährleistungsansprüche auf die Neuerungen des jeweiligen Upgrades gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

(3) eggheads ist nicht verpflichtet, Upgrades der eggheads Suite dahingehend zu entwickeln, dass diese Version auf den Hardware- oder Softwareumgebungen der Kundin lauffähig ist.

(4) Die Kundin hat keinen Anspruch auf die Implementierung bestimmter Funktionen. Im Wege von Upgrades ist es eggheads ausdrücklich gestattet, Funktionalitäten einzuschränken, soweit dadurch die Bedienfreundlichkeit oder Performance der eggheads Suite verbessert wird.

(5) eggheads wird die elektronische Anwenderdokumentation der eggheads Suite an die neue Version anpassen.

§ 13 Pflichten der Kundin

(1) Die Kundin wird regelmäßig an Meetings zur Abstimmung mit eggheads teilnehmen.

(2) Die Kundin verpflichtet sich, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist, insbesondere in der Einführungsphase der eggheads Suite, an der eggheads academy teilzunehmen.

(3) Die Kundin führt, soweit dies nicht abweichend vereinbart wird, die Datenmigration selbst durch.

(4) Die Kundin verpflichtet sich, sämtliche zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Datensicherung hat wenigstens einmal pro Tag zu erfolgen.

§ 14 Fehleranzeige

(1) Die Kundin meldet Softwarefehler über das Helpcenter. In der Fehleranzeige gibt die Kundin eine nachvollziehbare Schilderung der Fehlersymptome, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen, hard copies oder sonstige die Mängel veranschaulichende Unterlagen. Dabei wird es in der Regel erforderlich sein, dass die Kundin beschreibt an welchen Knoten der Fehler aufgetreten ist, welche Funktion ausgeführt werden sollte, was stattdessen passiert ist und was in Augen der Kundin hätte passieren sollen. Die Mängelrüge soll die Reproduktion des Fehlers ermöglichen.

(2) Gesetzliche Untersuchungs-und Rügepflichten der Kundin bleiben unberührt.

(3) Die Kundin ist verpflichtet eggheads bei der Analyse von Softwarefehlern in dem erforderlichen Maße, etwa durch einen Remote- Zugriff (bspw. Site2Site oder VPN), zu unterstützen.

Kauf der eggheads Suite

§ 15 Nutzungsrechte (Kauf)

(1) eggheads gewährt der Kundin unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Lizenzgebühr nach § 16 und nur im Hinblick auf die eingerichteten User und Mandaten, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die eggheads Suite nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen und zu vervielfältigen.

(2) Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf den in § 9 bezeichneten Nutzungszweck.

(3) Das Recht zur Vervielfältigung der eggheads Suite ist beschränkt auf die Installation der Software auf einem im Besitz der Kundin stehenden Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der eggheads Suite sowie auf das Recht zur Anfertigung einer Sicherungskopie durch eine hierzu berechtigte Person.

(4) Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der eggheads Suite werden der Kundin nicht eingeräumt.

(5) Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird die Kundin eggheads oder einem von eggheads beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der eggheads Suite im Rahmen der in diesen Geschäftsbedingungen gewährten Rechte hält; die Kundin wird eggheads bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

(6) Die Rechteeinräumung gemäß § 14 bezieht sich nur auf die eggheads Suite. Drittanbietersoftware ist nicht umfasst; dort gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen.

§ 16 Kaufpreis, Fälligkeit und Verzug

(1) Die Kundin ist zur Entrichtung der vereinbarten Lizenzgebühr für die Einräumung der Nutzungsrechte an der eggheads Suite verpflichtet.

(2) Die Lizenzgebühr ist sofort fällig. Zahlt die Kundin nicht binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, gerät sie ohne Mahnung in Verzug.

§ 17 Pflichten der Kundin

(1) Die Kundin wird sämtliche zur Erfüllung des Vertrags notwendige Informationen, Daten, personeller und zeitliche Ressourcen sowie die den Systemvoraussetzungen der eggheads Suite entsprechende Infrastrukturen bereitstellen.

(2) Die Kundin wird die eggheads Suite sowie sämtliche Upgrades auf eigene Kosten installieren. Die Kundin ist dabei berechtigt, ein Upgrade nicht zu installieren. Zusätzliche Kosten, die wegen des Überspringens eines oder mehrerer Upgrades, insbesondere durch Skriptanpassungen, notwendig werden, trägt die Kundin.

(3) Die Kundin wird einmal im Jahr die eggheads Suite upgraden.

§ 18 Ansprüche bei Sachmängeln

(1) Die eggheads Suite entspricht im Wesentlichen der Beschreibung aus Anlage 2. Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit. Produktbeschreibungen oder die in Anlage 2 aufgeführten Merkmale gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. eggheads steht nicht für die Kompatibilität der eggheads Suite zu Drittanbietersoftware ein, soweit dies nicht explizit anders vereinbart ist. Vorvertragliche Angaben von eggheads stellen keine vertraglich vereinbarte oder zugesicherte Beschaffenheit dar.

(2) Die Nacherfüllung kann auch durch Übergabe oder Installation einer neuen Programmversion oder Bereitstellung eines Work-Around erfolgen.

(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Lieferung des ersten Vervielfältigungsstücks der eggheads Suite einschließlich einer online über das Portal help.eggheads.net abzurufenden Anwenderdokumentation zu laufen. Im Falle der Lieferung von Upgrades oder Minor-und Majorreleases beginnt die Frist für diese Teile jeweils mit dem Abruf des Downloads durch die Kundin zu laufen.

Miete der eggheads Suite

§ 19 Nutzungsrechte (Miete)

(1) eggheads gewährt der Kundin für die Laufzeit dieses Vertrages und nur im Hinblick auf die eingerichteten User, ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die eggheads Suite nach Maßgabe dieses Vertrags auf dem von eggheads bereitgestellten und über das Internet erreichbaren Hardwaresystem zu nutzen.

(2) Das Recht zur Nutzung und Verwertung ist beschränkt auf den in § 9 bezeichneten Nutzungszweck.

(3) Weitergehende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der eggheads Suite werden der Kundin nicht eingeräumt.

(4) Auf Anforderung und soweit ein berechtigtes Interesse daran besteht, wird die Kundin eggheads oder einem von eggheads beauftragten Dritten die Prüfung gestatten, ob sich die Nutzung der eggheads Suite im Rahmen der in diesen Geschäftsbedingungen gewährten Rechte hält; die Kundin wird eggheads bei der Durchführung einer solchen Prüfung nach besten Kräften unterstützen.

§ 20 Nutzungsgebühren

(1) Die Nutzungsgebühren sind jeweils zum dritten Werktag eines Monats im Voraus für den jeweiligen Monat auf das Konto der eggheads zu entrichten. Die Kundin gerät in Verzug, soweit die Nutzungsgebühren zur Fälligkeit nicht auf dem Konto der eggheads eingegangen sind. Die Rechtsfolge des Verzugs ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) eggheads behält sich das Recht vor, das Leistungsverzeichnis und die darin enthaltenen Preise später anzupassen.

§ 21 Installation von Upgrades

(1) eggheads kann die eggheads Suite jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. eggheads wird dabei die berechtigten Interessen der Kundin angemessen berücksichtigen und die Kundin rechtzeitig notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen der Kundin, steht dieser ein Sonderkündigungsrecht zu.

(2) eggheads wird Upgrades und Patches für die Kundin installieren. Die Installation erfolgt ausschließlich nach vorheriger Ankündigung durch eggheads. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung der Kundin schuldet eggheads nicht.

§ 22 Datensicherung

(1) Im Fall der Miete der eggheads Suite wird die Datensicherung derjenigen Daten der Kundin, die in der eggheads Suite bzw. auf den Servern von eggheads gespeichert sind, durch eggheads selbst durchgeführt.

(2) Im Übrigen, d.h. insbesondere im Hinblick auf Daten außerhalb der Server von eggheads, bleibt § 13 Absatz (4) unberührt.

§ 23 Weitere Pflichten der Kundin

(1) Die Kundin hat die ihr übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Die Kundin wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist eggheads unverzüglich mitzuteilen.

(2) Die Kundin ist verpflichtet, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine Daten abzulegen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(3) Die Kundin wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

Dienstleistungen

§ 24 Support

(1) eggheads wird Supportanfragen im Hinblick auf die eggheads Suite, die ein Key-User der Kundin eröffnet, während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr) bearbeiten. Supportanfragen werden nicht an bundesweiten Feiertagen sowie Feiertagen des Landes Nordrhein-Westfalen bearbeitet.

(2) Zur Eröffnung von Supportanfragen sind Key- User der Kundin berechtigt. Entsprechende Zugänge werden seitens eggheads kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sollten darüber hinaus Zugänge benötigt werden, werden diese seitens eggheads entsprechend gegen eine Gebühr angeboten. Kostenfrei enthalten sind die nachstehend aufgelisteten Key-User:

  • Anzahl Stammdaten-User bis 10, Anzahl Key-User 1
  • Anzahl Stammdaten-User bis 25, Anzahl Key-User 2
  • Anzahl Stammdaten-User bis 50, Anzahl Key-User 3
  • Anzahl Stammdaten-User bis 100, Anzahl Key-User 5
  • Anzahl Stammdaten-User bis 250, Anzahl Key-User 7
  • Anzahl Stammdaten-User unbegrenzt, Anzahl Key-User 10

(3) eggheads wird Supportanfragen nur im Hinblick auf die aktuellste Version der eggheads Suite sowie die drei unmittelbar vorhergehenden Releases (Minorreleases) bearbeiten. Supportanfragen im Hinblick auf ältere Versionen werden nicht berücksichtigt.

(4) Die Kundin ist verpflichtet, Supportanfragen durch Key-User und per Eintragung in den zugewiesenen Helpcenter-Account einzureichen.

(5) Die Kundin ist verpflichtet eggheads bei der Bearbeitung der Supportanfragen in dem erforderlichen Maße, etwa durch einen Remote- Zugriff (bspw. Site2Site oder VPN), zu unterstützen.

(6) eggheads wird Supportanfragen dabei in der Regel im Wege der Fernwartung vom Sitz von eggheads durchführen.

§ 25 Vergütung, Reisekosten

(1) Die von eggheads erbrachten Dienstleistungen werden nach Zeitaufwand abgerechnet, soweit die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Die Abrechnung erfolgt anteilig mit einer Taktung von 15 Minuten nach Tagessätzen. Die Höhe eines Tages- bzw. Stundensatzes ergibt sich aus den unter den Sonderkonditionen erfassten Bedingungen. eggheads ist berechtigt das Leistungsverzeichnis vor der Beauftragung weiterer Dienstleistungen anzupassen.

(2) eggheads wird die Dienstleistungen im darauffolgenden Monat abrechnen.

(3) Für Dienstleistungen, die eggheads nicht an ihrem Firmensitz erbringt, werden Reisekosten pro Mitarbeiter und Reise nach den nachstehenden Grundsätzen berechnet:

a. Reisezeiten mit hälftigem Stundensatz gemäß § 25 Absatz (1);
b. Reisekosten in tatsächlicher Höhe;
c. für Reisen mit PKW 0,50 € je Km;
d. Verpflegung zu den steuerlichen Höchstsätzen.
e. Hotelkosten in tatsächlicher Höhe

(4) Für Bahnreisen wird eggheads ein Ticket in der zweiten Klasse buchen; bei Flugreisen ein Ticket in der Economy Class, soweit jeweils nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 26 Sprache

Sämtliche Dienstleistungen von eggheads erfolgen auf Deutsch, soweit die Parteien nicht explizit etwas anderes vereinbart haben.

§ 27 Mitwirkungspflichten

Die Kundin wird den Erfolg des Projekts in jeder Phase durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie wird insbesondere eggheads die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten und sonstige Mittel zur Verfügung stellen, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig ist.

eggheads academy

§ 28 Vertragsschluss

(1) Die Buchung der eggheads academy erfolgt online über www.eggheads.net/academy oder nach Abstimmung mit den Projektleitern im Wege der Einführungsphase.

(2) Das Buchen der eggheads academy über das Internet oder den Projektleiter stellt ein rechtsverbindliches Angebot an die Kundin dar. Der Vertrag kommt durch die Anmeldebestätigung durch eggheads zustande.

(3) eggheads wird Buchungen in der Reihenfolge berücksichtigen, in der die Angebote abgegeben wurden.

§ 29 Mindestteilnehmerzahl

Im Wege der Buchung gibt eggheads die Mindestteilnehmerzahlen der jeweiligen academy bekannt. Wird für die academy bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht bis zehn Tage vor dem Termin der academy erreicht, ist eggheads jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen Alternativterminvorschlag zu unterbreiten.

§ 30 Erfüllungsort

(1) Die academy findet nach gesonderter Vereinbarung in Bochum in den Geschäftsräumen von eggheads (Präsenz academy) statt. Es gilt die Hausordnung.

(2) In der Regel findet die academy online statt (Online academy); in diesem Fall bleibt der Erfüllungsort für die Leistungen von eggheads Bochum.

§ 31 Teilnehmergebühren, Verzug, Eigentumsvorbehalt

(1) Die Teilnehmergebühren für die Durchführung der academy werden mit dem Vertragsschluss sofort fällig; die Kundin ist insofern zur Vorleistung verpflichtet. Zahlt die Kundin die vereinbarten Teilnehmergebühren nicht binnen 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages, gerät sie ohne Mahnung in Verzug.

(2) Sind die Teilnehmergebühren nicht bis zum Termin der academy beglichen, ist eggheads zur Leistungsverweigerung berechtigt.

(3) Tagungsunterlagen und die Nutzungsrechte daran verbleiben bei eggheads bis zur vollständigen Zahlung der Teilnehmergebühren.

§ 32 Präsenz academy

(1) Im Falle einer Präsenz academy sind in den Teilnehmergebühren die nachstehenden Leistungen enthalten:

a. Ausgedruckte Tagungsunterlagen;
b. Getränke in den Pausen;
c. ein gemeinsames Mittagessen für jeden Teilnehmer der academy, soweit diese sich über einen gesamten Tag erstreckt und die Teilnehmerzahl ausgeschöpft ist.

(2) Übernachtungs- und Reisekosten für die Mitarbeiter der Kundin sind in der Teilnehmergebühr nicht enthalten.

(3) eggheads stellt bei einer Präsenz academy die für die Durchführung der academy erforderliche Hardware zur Verfügung.

§ 33 Online academy

Im Falle einer Online academy wird eggheads rechtzeitig vor dem Termin einen Zugang zum Teilnehmersystem an die Kundin übersenden. Der Zugang erfolgt ausschließlich über Desktop- Computer; ein Zugang über Tablets oder Smartphones ist nicht möglich.

§ 34 Durchführung der academy

(1) Die eggheads academy wird auf einem von eggheads zu diesem Zweck eingerichteten System mit eggheads Demodaten durchgeführt.

(2) Jede academy wird von einem qualifizierten Trainer von eggheads durchgeführt. Der Trainer wird die academy angemessen vorbereiten.

(3) Die Kundin hat keinen Anspruch auf Durchführung der academy durch einen bestimmten Trainer. eggheads ist berechtigt, einen Trainer eigenverantwortlich einer academy zuzuteilen und diesen auch nach Bekanntgabe des Trainers gegenüber der Kundin durch einen anderen Trainer auszutauschen.

§ 35 Höhere Gewalt

Terminverschiebungen oder -aufhebungen wegen höherer Gewalt hat eggheads nicht zu vertreten. Im Falle der Aufhebung des Termins durch eggheads sind bereits gezahlte Teilnehmergebühren zurückzugewähren. Ein Fall von höherer Gewalt liegt insbesondere vor, wenn die academy wegen eines Kriegs, eines Strom- oder Internetausfalls, eines Unwetters, einer Pandemie, einer Erkrankung des von eggheads vorgesehenen Trainers oder sonst einem Ereignis, dass nicht im Einflussbereich von eggheads liegt, nicht stattfindet bzw. nicht stattfinden kann.

§ 36 Stornierung durch die Kundin

Die Kundin ist berechtigt, die academy schriftlich zu stornieren. Für die Stornierung entstehen die nachstehenden Stornierungsgebühren:

a. Bis vier Wochen vor dem Termin der academy: 50 % der Teilnehmergebühren;
b. Bis zwei Wochen vor dem Termin der academy: 75 % der Teilnehmergebühren;
c. Danach: 100 % der Teilnehmergebühren.

§ 37 Austausch von Teilnehmern

Die Kundin ist bis zu einer Woche vor dem Termin der eggheads academy berechtigt, die Teilnehmer der academy durch eine schriftliche Erklärung unter Angabe der personenbezogenen Daten des auszutauschenden und des neuen Teilnehmers auszutauschen.

§ 38 Mitwirkungspflichten

Die Kundin wird die academy durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen fördern. Sie wird insbesondere eggheads die zur ordnungsgemäßen Durchführung der academy notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten und sonstige Mittel zur Verfügung stellen, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags notwendig ist.

§ 39 Bild- und Tonaufnahmen

eggheads ist berechtigt, bei Durchführung der academy Bild- und Tonaufnahmen der academy machen und diese den jeweiligen Teilnehmern zur Verfügung stellen. Eine Veröffentlichung der Aufnahmen oder Verwendung zu Werbezwecken erfolgt nicht. Die Verwendung der Aufnahmen erfolgt nur in der Lernumgebung der academy.

Schlussbestimmungen

§ 40 Referenznennung

Die Kundin ist einverstanden in die Referenzliste der eggheads aufgenommen zu werden. Die Kundin wird dazu ihr Unternehmenslogo an eggheads übermitteln. Für den Fall, dass das Unternehmenslogo markenrechtlich geschützt ist, räumt die Kundin eggheads eine entsprechende Berechtigung zum Zwecke der Aufnahme in die Referenzliste ein. Die Veröffentlichung weiterer Publikationen erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kundin. Die Kundin wird ihre Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern.

§ 41 Bildaufnahmen im Zuge von Webinaren und Vorträgen

(1) Zu Werbezwecken behält sich eggheads das Recht vor, Webinare und Vorträge zu veranstalten.

(2) Die entsprechenden Veranstaltungen werden durch Bild- und Tonaufnahmen begleitet und dokumentiert. eggheads beabsichtigt die Bild und Tonaufnahmen zu Werbezwecken zu verwenden.

(3) eggheads ist berechtigt, Bild-und Tonaufnahmen der Teilnehmer der Webinare und Vorträge zu verwenden, soweit diese einer Verwendung nicht widersprochen haben.

§ 42 Datenschutz

(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit eggheads im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten der Kundin im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

§ 43 Geheimhaltung

(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse einschließlich des Inhalts dieses Vertrags sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die andere Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Dienst- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, soweit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden;
b. die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der anderen Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder  löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit gilt für die Laufzeit dieses Vertrags sowie für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung dieses Vertrags.

(8) eggheads ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der von eggheads zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte der Kundin verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 44 Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Der Erfüllungsort für die Vertragspflichten der eggheads ist Bochum.

(2) Der Gerichtsstand für Streitigkeiten der Vertragsparteien ist Bochum.

§ 45 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

§ 46 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden.

§ 47 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dies gilt entsprechend für die Schließung etwaiger Lücken in diesem Vertrag.